Die GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Die GbR ist eine deutsche Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter erfordert. Diese haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Die Gründung einer GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht automatisch, sobald sich zwei oder mehr Unternehmer zusammentun, um einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Ein festgeschriebenes Stammkapital existiert bei der GbR nicht. Der Name der Gesellschaft muss die Namen mindestens zweier Gesellschafter beinhalten.

Die GbR kann sowohl zeitlich begrenzt, als auch unbegrenzt gegründet werden. In den meisten Fällen macht die zeitlich unbegrenzte Gründung mehr Sinn, da die Dauer vieler Projekte im Vorfeld selten exakt einschätzbar ist. Die zeitlich begrenzte Gesellschaft löst sich nach Ablauf des festgelegten Datums automatisch auf.

Zwar ist die Form des Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, es ist jedoch zu empfehlen, einen schriftlichen Vertrag anzufertigen. In diesem sollten die Anteile der einzelnen Gesellschafter und Regelungen für den Ausstieg eines Gesellschafters festgehalten werden.

Die GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und kann ihre Geschäfte nach der Gründung sofort aufnehmen. Sollte die GbR einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, ist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig.

Die Kosten der Gründung einer GbR

Die Kosten der Gründung einer GbR belaufen sich in den meisten Fällen lediglich auf die Kosten der Gewerbeanmeldung von ca. 20 Euro. Sollte die Ausarbeitung eines individuellen Gesellschaftsvertrages notwendig sein, kostet diese einiges extra. In den meisten Fällen reicht jedoch ein Mustervertrag.

Die Bilanzen und Steuern einer GbR

Wie alle anderen Gesellschaftsformen, ist auch die GbR zur Anfertigung bestimmter Berichte, sowie zur Entrichtung einiger Steuern verpflichtet.

Die Berichte einer GbR

Wenn die GbR einen Umsatz von mehr als 260.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 25.000 Euro erzielt, ist die Erstellung einer Eröffnungs-, sowie einer Jahresabschlussbilanz notwendig. Zudem muss sie eine simple Einnahmeüberschussrechnung anfertigen.

Der Publizitätspflicht unterliegt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht. Sie muss ihre Berichte somit nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Die Steuern einer GbR

Ab einem Gewinn von 24.500 Euro ist die GbR zur Entrichtung der Gewerbesteuer verpflichtet. Zudem muss sie in ihren Rechnungen die Umsatzsteuer von 19 % ausweisen. Gleichzeitig ist die Gesellschaft jedoch auch vorsteuerabzugsberechtigt. Dies bedeutet, dass sich die Gesellschaft gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen kann.

Schließlich wird der Gewinn der Gesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt und mit deren Einkommensteuer versteuert.

Der Verkauf einer GbR

Zwar ist ein Verkauf einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts prinzipiell möglich, jedoch kommt es in der Realität deutlich häufiger vor, dass einfach die Projekte der GbR verkauft werden und die Gesellschaft schließlich aufgelöst wird.

Beim Verkauf von einzelnen Projekten wird die Umsatzsteuer fällig. Bei einem Verkauf der Anteile an der Gesellschaft unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer der jeweiligen Anteilseigner.

Austritt und Auflösung bei der GbR

Der Austritt eines Gesellschafters aus der GbR erfolgt durch dessen Kündigung. Diese kann mündlich erfolgen, empfohlen ist jedoch die schriftliche Kündigung. Bei einer zeitlich befristeten GbR ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Ebenso ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, wenn diese zur Unzeit stattfindet. Die Unzeit beschreibt einen Zeitpunkt, der den Interessen der Mitgesellschafter widerspricht. Ein wichtiger Grund für die Kündigung ist bspw. ein nachhaltig zerrüttetes Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Zwar ist die Kündigung zur Unzeit wirksam, jedoch könnten im Nachhinein Schadenersatzansprüche der Mitgesellschafter geltend gemacht werden.

Die Gesellschaft kann nach der Kündigung eines Gesellschafters fortgeführt werden, sollten mindestens zwei Gesellschafter in der Gesellschaft verbleiben. Dem ausscheidenden Gesellschafter steht zudem eine Abfindung zu, insofern die Gesellschaft nicht verschuldet ist. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Regelungen. Sind keine Regelungen vereinbart worden, ermittelt sich die Höhe der Abfindung aus dem Anteil an der Gesellschaft nach Köpfen. Sind vier Gesellschafter vorhanden und es wurden keine Regelungen in Bezug auf die Abfindung im Gesellschaftsvertrag festgelegt, liegt die Abfindung bei 25 % des Gesellschaftsvermögens. Ebenso haftet der ausscheidende Gesellschafter aber auch für seinen Teil an den Schulden der Gesellschaft uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen weiter.

Die Auflösung der GbR erfolgt durch einen Beschluss der Gesellschaft, eine Insolvenz, eine zeitliche Befristung oder einen anderen Grund. Die Tätigkeiten der Gesellschaft müssen eingestellt und das Vermögen liquidiert werden. Von den Gesellschaftern eingebrachte Vermögensgegenstände (z.B. Computer, Maschinen, Werkzeuge, etc.) müssen rückgeführt werden. Alle Gesellschafter sind zum Mitwirken an der Abwicklung der Gesellschaft verpflichtet. Neue Geschäfte dürfen von der GbR nur eingegangen werden, wenn sie der Abwicklung bereits laufender Geschäfte dienen. Forderungen sind einzutreiben und Verbindlichkeiten zu tilgen.

Schließlich erfolgt die Verteilung des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter. Bleiben Schulden übrig, haften die Gesellschafter weiterhin uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen für diese.

Die Vor- und Nachteile der GbR

Die Vorteile der GbR als Rechtsform liegen in der schnellen, günstigen und unkomplizierten Gründung. Auch die Pflichten in Bezug auf Berichte und Steuern sind sehr unbürokratisch, wodurch sich auch die laufenden Kosten der Gesellschaft in Grenzen halten.

Die Nachteile der GbR sind vor allem die nicht vorhandene Haftungsbeschränkung, sowie die Steuerbelastung, welche höher, als bei einer Kapitalgesellschaft wie bspw. der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ausfällt.

Für wen eignet sich die GbR als Rechtsform?

Die GbR eignet sich zum Betreiben risikoarmer Geschäfte, bei denen nicht mit hohen Haftungsansprüchen zu rechnen ist. Dazu zählen Branchen wie bspw. Network Marketing, Online Marketing und Unternehmensberatung.