Das Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine Personengesellschaft, die nur einen Gesellschafter hat. Der Gesellschafter haftet uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Die Gründung eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, sobald eine Person einer selbstständigen Arbeit nachgeht. Die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages oder die Hinterlegung von Stammkapital ist nicht notwendig. Der Name des Einzelunternehmens ist grundsätzlich immer der Name des Gesellschafters. Ein fiktiver Sachname ist lediglich bei einer Eintragung ins Handelsregister möglich. Die Eintragung in Abteilung A des Handelsregisters ist jedoch nur dann verpflichtend, wenn die ausgeübte Tätigkeit ein Handelsgeschäft ist. In diesem Fall muss die Endung „e.K.“ an den Namen des Unternehmens angefügt werden. Dies steht für „eingetragener Kaufmann“.

Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Dies geschieht beim örtlichen Gewerbeamt und kostet ca. 20 Euro.

Die Kosten der Gründung eines Einzelunternehmens

Grundsätzlich ist bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nur die Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Somit belaufen sich die gesamten Gründungskosten auf ca. 20 Euro. Ist, aufgrund eines betriebenen Handelsgeschäfts, die Eintragung ins Handelsregister notwendig, so entstehen dadurch zusätzliche Kosten von ca. 100 Euro.

Die Bilanzen und Steuern eines Einzelunternehmens

Wie alle anderen Gesellschaftsformen, muss auch das Einzelunternehmen Berichte anfertigen und Steuern abführen.

Die Berichte eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist zur Anfertigung einer simplen Einnahmeüberschussrechnung verpflichtet. Liegt der Umsatz des Einzelunternehmens bei über 500.000 Euro oder der Gewinn bei über 50.000 Euro, so ist die Anfertigung einer Eröffnungs-, sowie Abschlussbilanz notwendig.

Für die Berichte eines Einzelunternehmens besteht keine Publizitätspflicht. Dies bedeutet, dass die Berichte nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.

Die Steuern eines Einzelunternehmens

Ab einem Gewinn von 24.500 Euro muss ein Einzelunternehmen Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach der Kommune und wird mit dem Hebesatz zur Ermittlung der Gewerbesteuer berechnet. Meistens liegt die Gewerbesteuer bei ca. 12 – 17 %.

Zudem ist ein Einzelunternehmen zur Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnungen verpflichtet, wenn es gewerblich tätig ist. Gleichzeitig ist das Unternehmen aber auch vorsteuerabzugsberechtigt, was bedeutet, dass sich das Unternehmen die in Rechnungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen kann.

Der Gewinn, der übrig bleibt, muss vom Inhaber des Einzelunternehmens schließlich mit dessen Einkommenssteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden.

Der Verkauf eines Einzelunternehmens

Da das Einzelunternehmen an die Person des Unternehmers gebunden ist, kann nicht das Unternehmen, sondern lediglich einzelne Projekte, Markennamen, Patente, etc. verkauft werden. Der Verkauf der materiellen und immateriellen Güter des Einzelunternehmens ist wiederum Umsatzsteuerpflichtig.

Der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt schließlich der persönlichen Einkommensteuer des Gesellschafters.

Austritt und Auflösung beim Einzelunternehmen

Ein Austritt aus einem Einzelunternehmen entspricht der Auflösung, da ein Einzelunternehmen stets nur einen Inhaber hat.

Die Auflösung eines Einzelunternehmens ist sehr einfach. Die Tätigkeiten des Unternehmens werden eingestellt, eine Schlussrechnung angefertigt und die daraus resultierenden Steuern werden gezahlt. Schließlich erfolgt die Abmeldung des Gewerbes. Für bestehende Verbindlichkeiten haftet der Unternehmer weiterhin privat mit seinem gesamten Vermögen.

Die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen lässt sich schnell, preiswert und unbürokratisch gründen, sowie fortführen. Zur Ausführung risikofreier Geschäfte eignet es sich durchaus gut. Es empfiehlt sich dennoch immer, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Nachteile des Einzelunternehmens liegen in der mangelnden Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Tätigkeit, sowie der nicht vorhandenen Haftungsbeschränkung. Auch die Steuerlast des Einzelunternehmens ist als Personengesellschaft höher, als die einer Kapitalgesellschaft, wie bspw. der UG (haftungsbeschränkt) oder der GmbH.

Für wen eignet sich das Einzelunternehmen als Rechtsform

Das Einzelunternehmen als Rechtsform eignet sich in erster Linie für die Ausübung sehr risikoarmer Tätigkeiten. Dazu gehören Beratungen, das Halten von Vorträgen oder auch viele Vermittlungstätigkeiten. Auch Network Marketing ist eine Branche, in der viele Personen als Einzelunternehmer tätig sind.

Bekannte Unternehmen mit der Rechtsform Einzelunternehmen

Das wohl bekannteste Einzelunternehmen ist die TRIGEMA Inh. W. Grupp e.K.